Kunze
Rechtsanwaltskanzlei
Hamburg-Bergedorf

Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie schnell und zuverlässig die Schadensabwicklung und nehmen Ihnen damit die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Von großer Bedeutung dürfte hierbei sein, dass die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung auch zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist. Sind Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, so stellen die Kosten einen Sachfolgeschaden dar und sind gleichfalls zu erstatten. Die Schadensregulierung umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld bei einem Personenschaden (HWS-Schleudertrauma etc.)
  • Kaskoschadensbearbeitung
  • Reparaturschaden
  • Restwert
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagen
  • Wiederbeschaffungswert
  • Totalschaden
  • Gutachterkosten

Benötigen Sie Hilfe zu einem- oder mehreren dieser Themen, kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Kunze gern unter:

Telefon: 040 / 72 69 2000
Email: moc.eznuk-ielznak@ka

Kunze Rechtsanwaltskanzlei
Sachsentor 8 | 21029 Hamburg | Telefon: +49-40-72692000