Kunze
Rechtsanwaltskanzlei
Hamburg-Bergedorf
Auf dem Gebiet des Erbrechts entwirft Frau Rechtsanwältin Kunze nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen Testamente und Erbverträge. Dabei werden eingehend die Vor- und Nachteile der jeweiligen Form und Ausgestaltung der Nachlassregelungen von Frau Rain Kunze erläutert und mit den Mandanten erörtert.
Da gerade im Erbrecht sich nachhaltig solche Irrtümer wie: "wenn ich sterbe, erbt mein Partner mein gesamtes Vermögen" halten, lohnt es sich fast immer, den fachkundigen Rat eines Anwaltes einzuholen und Gewissheit darüber zu haben, dass der Nachlaß wie gewünscht im Erbfall geregelt ist.

Benötigen Sie Hilfe zu einem- oder mehreren dieser Themen, kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Kunze gern unter:

Telefon: 040 / 72 69 2000
Email: moc.eznuk-ielznak@ka

Testament

Ein Testament ist eine Form der letztwilligen Verfügung eines Menschen, der "letzte Wille". Eine letztwillige Verfügung ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt.

Erbvertrag

Eine andere Form der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner binden kann.

Während der in einem Testament Bedachte keine rechtliche Handhabe hat, einen Widerruf des Testaments durch dessen Verfasser zu verhindern, erlangt er beim Erbvertrag eine sichere Position in Gestalt einer Anwartschaft. Der Erbvertrag kann mit anderen, nicht erbrechtlichen Geschäften (etwa Grundstücksübertragungen, oder - in der Praxis sehr häufig - mit einem Ehevertrag) verbunden werden.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung durch die der Patient im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit den Arzt anweist, bestimmte medizinische Maßnahmen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.

Eine verbreitete, aber missverständliche Bezeichnung ist auch Patiententestament, da es, anders als beim Testament, um eine Verfügung geht, die nicht nach, sondern vor dem Tod einer Person beachtet werden soll. Eine andere Methode der Vorsorge für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit ist die Vorsorgevollmacht.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Dies kann medizinische aber auch das Vermögen betreffende Entscheidungen beinhalten.

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